Unter Berücksichtigung der in den Verordnungen festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen, die für den Lieferanten gelten, muss jedes Produkt, das sich in seinen grundlegenden Eigenschaften wie der Temperaturklasse, dem Verhältnis von TDA/Volumen oder seinem Energieverbrauch von einem anderen Produkt unterscheidet, individuell gekennzeichnet sein.

Im Eurovent-Leitfaden zur Auslegung der Verordnung wurde jedoch auch der "Cluster"-Ansatz eingeführt. Dabei wird eine bestimmte Gruppe an Kühlmöbeln im Hinblick auf die Ziele von Ökodesign, Energiekennzeichnung und EPREL als ein Modell definiert. Innerhalb gewisser Grenzen können die Hersteller also verschiedene Geräte unter einem Modell zusammenfassen, bei diesem Modell wird dann der höchsten EEI (also der schlechteste Wert) der aufgeführten Gerätegruppe angegeben.