Alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion , die ab dem 1. März 2021 auf dem Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, müssen ein Energielabel aufweisen, unabhängig von ihrem Produktionsdatum.

Das Energielabel muss überall dort, wo ein potenzieller Käufer den Kauf des Geräts in Betracht zieht (Point of Sale), deutlich sichtbar angebracht werden, also an allen Verkaufsstellen wie Ausstellungsräumen, Messen, Online-Verkaufsstellen usw. Im Gegensatz hierzu gibt es keinerlei Verpflichtung für die Lebensmittelhändler, das Energielabel in Ihren Supermärkten anzubringen.