Im Sinne einer einheitlichen Regelung innerhalb der Union ist mit dem Begriff "Inverkehrbringen" der Zeitpunkt gemeint, zu dem ein Produkt erstmals in der Europäischen Union erhältlich ist. Dabei ist der Vorgang selbst dem Hersteller oder Importeur vorbehalten: Diese sind die einzigen Wirtschaftsakteure, die Produkte in den Verkehr bringen.

Wenn ein Hersteller oder Importeur ein Produkt zum ersten Mal an einen Händler oder Endverbraucher liefert, wird dieser Vorgang rechtlich gesehen immer als "Inverkehrbringen" bezeichnet. Jeder nachfolgende Vorgang, z. B. von Händler zu Händler oder von Händler zu Endverbraucher, wird als "Bereitstellung" bezeichnet. Für unsere Produkte bedeutet der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Zeitpunkt, an dem das Eigentum auf den Kunden übergeht, also im Allgemeinen das Rechnungsdatum.