Eine Frage zu den möglichen Veränderungen, die an den Kühlmöbeln vorgenommen werden: Wenn der Händler in seinem Markt neues Zubehör zur Warenpräsentation einsetzt (z.B. ein zusätzliche Podest für Aktionsangebote), wer ist dann für das neue Energielabel ve

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine Überprüfung seitens der zuständigen Behörden zu ermöglichen, müssen sich sämtliche Unterlagen, also die Produktunterlagen des Herstellers, die EPREL-Erklärung, das Energielabel, die CE-Erklärung, der Kundenauftrag und die zugehörigen Rechnungen auf den Zeitpunkt beziehen, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird. Diese Dokumentation muss alle Komponenten und Zubehörteile beinhalten, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird, einen Einfluss auf seinen Energie-Effizienz-Index haben.

Die Veränderungen, die nach dem Inverkehrbringen an dem Produkt vorgenommen werden, haben auf das Energielabel, das ursprünglich vom Hersteller mitgeliefert wurde, keinen Einfluss.

Warum ist die Montage von Türen nicht zwingend für alle Kühlmöbel vorgeschrieben?

In den europäischen Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zum Energielabel wird keinerlei technische Lösung oder Ausrüstung vorgeschrieben. In der Ökodesign-Verordnung werden jedoch die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festgelegt. Dadurch erfolgt auch die Auswahl der Produkte nach Gesichtspunkten der Energieeffizienz. Die Energielabel auf den Geräten werden außerdem dazu führen, dass die effizientesten Produkte mit der besten Energieklasse auf dem Markt am stärksten nachgefragt werden. Dies wird der wichtigste Innovationstreiber sein.

Welche Anforderungen gelten beim Anbringen der Energielabel auf den Kühlmöbeln? Müssen die Energielabel in den Geschäften so angebracht sein, dass die Kunden sie sehen können?

Das Energielabel muss überall dort, wo ein potenzieller Käufer den Kauf des Geräts in Betracht zieht, deutlich sichtbar angebracht werden, also an allen Verkaufsstellen wie Ausstellungsräumen, Messen, Online-Verkaufsstellen usw.

Eine genaue Position für das Label ist nicht vorgeschrieben, aber es muss für die Kunden jederzeit gut erkennbar sein.

Für die Lebensmittelhändler besteht keinerlei Verpflichtung, das Energielabel in ihren POS anzubringen.

Bitte erläutern Sie, wie mit den unterschiedlichen Ausstattungen der Geräte verfahren wird. Wird für jede Ausstattungsvariante ein eigenes Label verlangt? Damit würde man Zehntausende Etiketten benötigen.

Unter Berücksichtigung der in den Verordnungen festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen, die für den Lieferanten gelten, muss jedes Produkt, das sich in seinen grundlegenden Eigenschaften wie der Temperaturklasse, dem Verhältnis von TDA/Volumen oder seinem Energieverbrauch von einem anderen Produkt unterscheidet, individuell gekennzeichnet sein.

Im Eurovent-Leitfaden zur Auslegung der Verordnung wurde jedoch auch der "Cluster"-Ansatz eingeführt. Dabei wird eine bestimmte Gruppe an Kühlmöbeln im Hinblick auf die Ziele von Ökodesign, Energiekennzeichnung und EPREL als ein Modell definiert. Innerhalb gewisser Grenzen können die Hersteller also verschiedene Geräte unter einem Modell zusammenfassen, bei diesem Modell wird dann der höchsten EEI (also der schlechteste Wert) der aufgeführten Gerätegruppe angegeben.

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